Besuchen Sie unsere Ausstellung im Eingangsgebäude
der
Energielandschaft Morbach.
Wir sind für Sie da:
montags bis donnerstags: 9-17 Uhr
freitags: 9-19 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Ausstellungsstücke:
Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen ist die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ziel ist es, die auftretenden Emissionen zu verringern und eine effizientere Energieverwendung zu fördern.
Eine Übersicht über die Stufen der 1. BImSchV sowie die Emissionsgrenzwerte finden Sie
hier.
Wichtig!
Anlagen, die zwischen dem 22.03.2010 und dem 31.12.2014 in Betrieb genommen werden, müssen nicht die 2. Stufe erfüllen, sondern lediglich die Grenzwerte der 1. Stufe einhalten.
Die Staubwerte der 2. Stufe (für Anlagen ab 01.01.2015) wurden auf 20 mg/m³ festgelegt. Da es für diesen Wert noch keine Messinstrumente gibt, will der Deutsche Bundestag im Jahr 2013 eine neue Stellungnahme zur 2. Stufe abgeben.
Weitere Informationen rund um die Novelle finden Sie in einer Mitteilung des Holz-Zentralblatts, die Sie
hier als PDF ansehen können.