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Förderung

Durch meinen Ruhestand bin ich leider nicht mehr genau über die aktuellen Fördermittel informiert. Für detailierte Angaben wenden Sie sich bitte direkt an die fördernden Stellen.

[ 01.06.2014]

Das bewährte Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird auch 2016 fortgesetzt. Die Förderrichtlinien vom 20. Juli 2012 gelten weiterhin. Ab dem 01.01.2016 sind die Fördersätze sogar erhöht.

Siehe aktuelle Internetseite der Bafa.

Neben dem Bafa fördern auch seit dem 01.06.2014 wieder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder die Umstellung der Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien mit zinsgünstigen Krediten um nur 2 % Zinsen und
100 % Auszahlung, Kredit Nr. 167

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung Ihrer Biomasse-Zentralheizung und Ihrer Solaranlage.

Bitte beachten Sie, dass unsere Angaben ohne Gewähr sind. Maßgeblich sind die Auskünfte der entsprechenden Förderstellen.

Förderung vom Staat
Förderung vom Bundesland
Kommunale Förderung
Förderung durch die KfW-Bank

DEUTSCHLAND

Auch im Jahr 2012 nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Anträge entgegen.

Die neuen Antragsformulare können ab sofort heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die neuen Antragsformulare angenommen werden!

Formulare für Privatpersonen und Kommunen: 
Biomasse
Solar

Formulare für Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau (die Anträge müssen VOR dem Einbau eingereicht werden!):
Biomasse
Solar

Bei Fragen zur Förderung können Sie uns gerne anrufen: 06533-2580

Direkter Kontakt BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 433
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel.: 06196-908-625

Faxabruf:
- Richtlinien: 0221 - 303 121 91
- Antragsformular Solarkollektoranlage: 0221 - 303 121 92
- Antragsformular Biomasse-Feuerungsanlagen: 0221 - 303 121 93
- Antragsformular "Sonne in der Schule": 0221 - 303 121 95

weitere Informationen erhalten Sie unter 
www.bafa.de

Förderfähige Technologien

Biomasseanlagen:
- Pelletkessel
- wasserführende Pelletöfen
- Holzhackschnitzelkessel
- Scheitholzvergaserkessel

Wichtig!
Die meisten Kombikessel Pellet-Holz werden nur als Pelletkessel eingestuft und erhalten daher auch nur die Förderung für Pelletkessel!

Der Kombikessel von Hargassner erhält beide Förderungen. 1. Die Förderung für Stückholz, 2. die Förderung für Pellestkessel und 3. die Förderung für den Pufferspeicher!

 

Solarkollektoren:
- Kollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
- innovative Solarkollektoren (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)

Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt (Ausnahme: Der Förderantrag war vor dem 03. Mai 2010 beim BAFA eingegangen):
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoren, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
- luftgeführte Pelletöfen

Saarland

Auch im Saarland wird der Einsatz regenerativer Energien gefördert.
Für nähere Informationen, die Höhe der Förderbeträge und die Voraussetzungen für die Anlagen steht Ihnen das Ministerium für Umwelt zur Verfügung:

Ministerium für Umwelt
Halbergstr. 50
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681-501-4707
Fax: 0681-501-4522
e-mail: poststelle(@)mfu.saarland.de

www.umwelt.saarland.de

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von Wohnraum. Antragsberechtigt sind die Eigentümer der Wohnungen. Es werden sowohl Mietwohnungen als auch Eigenheime und Eigentumswohnungen gefördert.
Die Förderung ist jedoch einkommensabhängig. Es werden bis zu 25% der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt. Die Wohnungen müssen nach Abschluss der Maßnahme nach Größe und Ausstattung und nach der Höhe der Miete ein Angebot für die Bevölkerung mit geringem Einkommen sein (sozialer Wohnungsbau).

Weitere Informationen erhalten Sie beim rheinland-pfälzischen Ministerium der Finanzen.


 

Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich Energieeffizienz (einschließlich Erneuerbare Energien) durch die
Effizienz Offensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V.
Paul-Ehrlich-Str. Gebäude 29
67663 Kaiserslautern

Förderung für

  1. Gemeinden, Zweckverände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften
  2. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche Personen des privaten Rechts

Gefördert werden

  • der Bau/Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Wärmeversorgung von zwei oder mehr Gebäuden
  • Errichtung von Biomassefeurungen
  • Errichtung von Solarthermieanlagen inkl. Wärmespeicher
  • Errichtung von Wärmepumpenanlagen
  • Errichtung von Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Blockheizkraftwerke)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz

Die Förderrichtlinie und den Antrag stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.

Gemeinde Morbach

Laut eigener Aussage ist es das Ziel der Gemeinde Morbach „mit dem Förderprogramm einen Anreiz zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden zu geben und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten".

Im Folgenden zeigen wir die Fördermöglichkeiten der Gemeinde Morbach auf. Das Förderprogramm ist zur Zeit leider gestoppt.

Gefördert werden:

  • Energieberatung durch einen anerkannten Energieberater
  • Wärmedämmung der Außenwände und des Daches bei mind. 20%  Einsparung (Wohngebäude, die bis 31.12.1994 fertiggestellt worden sind)
  • Austausch von Fenstern; Wärmedurchgangswert muss sich um 20% verringern
  • Fotovoltaikanlagen

Förderung ergänzend zur Förderung nach dem Marktanreizprogramm des Bundes

  • Erstinstallation und Erweiterung von Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung (auch kombiniert mit Heizungsunterstützung)
  • Biomassezentralheizungsanlagen
  • Wärmepumpen
  • Pelletöfen

Die genauen Förderbeträge und Voraussetzungen können Sie hier einsehen.
Weitere Informationen:
Gemeindeverwaltung Morbach
Bahnhofstr. 19
54497 Morbach
06533-71-303 (Frau Karin Eberhard)
www.morbach.de