DEUTSCHLAND
Auch im Jahr 2012 nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Anträge entgegen.
Die neuen Antragsformulare können ab sofort heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die neuen Antragsformulare angenommen werden!
Formulare für Privatpersonen und Kommunen:
Biomasse
Solar
Formulare für Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau (die Anträge müssen VOR dem Einbau eingereicht werden!):
Biomasse
Solar
Bei Fragen zur Förderung können Sie uns gerne anrufen: 06533-2580
Direkter Kontakt BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 433
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel.: 06196-908-625
Faxabruf:
- Richtlinien: 0221 - 303 121 91
- Antragsformular Solarkollektoranlage: 0221 - 303 121 92
- Antragsformular Biomasse-Feuerungsanlagen: 0221 - 303 121 93
- Antragsformular "Sonne in der Schule": 0221 - 303 121 95
weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de
Förderfähige Technologien
Biomasseanlagen:
- Pelletkessel
- wasserführende Pelletöfen
- Holzhackschnitzelkessel
- Scheitholzvergaserkessel
Wichtig!
Die meisten Kombikessel Pellet-Holz werden nur als Pelletkessel eingestuft und erhalten daher auch nur die Förderung für Pelletkessel!
Der Kombikessel von Hargassner erhält beide Förderungen. 1. Die Förderung für Stückholz, 2. die Förderung für Pellestkessel und 3. die Förderung für den Pufferspeicher!
Solarkollektoren:
- Kollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
- innovative Solarkollektoren (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt (Ausnahme: Der Förderantrag war vor dem 03. Mai 2010 beim BAFA eingegangen):
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoren, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
- luftgeführte Pelletöfen
Eine Übersicht der geförderten Anlagen sowie die Förderbeträge finden Sie hier!
Antragsverfahren
Der Antrag muss nach Einbau der Anlage erfolgen.
Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft und den hydraulischem Abgleich der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
LUXEMBURG
Informationen zu Förderbeträgen, förderfähigen Anlagen sowie Anträgen erhalten Sie beim Emweltzenter Lëtzebuerg