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Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von Wohnraum. Antragsberechtigt sind die Eigentümer der Wohnungen. Es werden sowohl Mietwohnungen als auch Eigenheime und Eigentumswohnungen gefördert.
Die Förderung ist jedoch einkommensabhängig. Es werden bis zu 25% der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt. Die Wohnungen müssen nach Abschluss der Maßnahme nach Größe und Ausstattung und nach der Höhe der Miete ein Angebot für die Bevölkerung mit geringem Einkommen sein (sozialer Wohnungsbau).

Weitere Informationen erhalten Sie beim rheinland-pfälzischen Ministerium der Finanzen.


Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich Energieeffizienz (einschließlich Erneuerbare Energien) durch die
Effizienz Offensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V.
Paul-Ehrlich-Str. Gebäude 29
67663 Kaiserslautern

Förderung für

  1. Gemeinden, Zweckverände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften
  2. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche Personen des privaten Rechts

Gefördert werden

  • der Bau/Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Wärmeversorgung von zwei oder mehr Gebäuden
  • Errichtung von Biomassefeurungen
  • Errichtung von Solarthermieanlagen inkl. Wärmespeicher
  • Errichtung von Wärmepumpenanlagen
  • Errichtung von Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Blockheizkraftwerke)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz

Die Förderrichtlinie und den Antrag stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.

Saarland

Auch im Saarland wird der Einsatz regenerativer Energien gefördert.
Für nähere Informationen, die Höhe der Förderbeträge und die Voraussetzungen für die Anlagen steht Ihnen das Ministerium für Umwelt zur Verfügung:

Ministerium für Umwelt
Halbergstr. 50
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681-501-4707
Fax: 0681-501-4522
e-mail: poststelle(@)mfu.saarland.de

www.umwelt.saarland.de

Hessen

Das Land Hessen gewährt Zuschüsse für Maßnahmen und Vorhaben, die der umweltverträglichen Energiegewinnung durch nachwachsende Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft und dem stofflichen Einsatz nachwachsender Rohstoffe in Hessen dienen.

Gefördert werden u.a. automatisch beschickte Biomassefeuerungen zur zentralen Wärmeversorgung ab 50 kW. Die eingesetzten Brennstoffe müssen aus Rohholz (z.B. Holz aus dem Wald, Obst-und Gartenanlagen, der Landschaftspflege und von Kurzumtriebsplantagen) oder Stroh und Energiepflanzen oder aus naturbelassenen Sägewerksnebenprodukten gewonnen werden. Anlagen bis 100 kW müssen Kesselwirkungsgrade von mind. 90% bei Pellet-Feuerungsanlagen und mind. 88% bei Holzhackschnitzel-Feuerungsanlangen aufweisen. Der Zuschuss für die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen bis 100 kW zur Wärmeerzeugung beträgt zur Zeit 36 €/kW errichteter installierter Nennwärmeleistung. Bei Anlagen ab 101 kW werden bis zu 30% der förderfähigen Investitionsausgaben gefördert, der Förderhöchstbetrag beträgt 200.000 €.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Umweltministerium Hessen:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611-815 0
Fax: 0611-815 1941

www.hmuelv.hessen.de 

Nordrhein-Westfalen

Informationen zur Förderung in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie beim Umweltministerium Nordrhein-Westfalen:
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Tel. 0211-4566-0
Fax 0211-4566-388
E-Mail: poststelle(at)munlv.nrw.de

www.umwelt.nrw.de