DEUTSCHLAND

Auch im Jahr 2012 nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Anträge entgegen.

Die neuen Antragsformulare können ab sofort heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die neuen Antragsformulare angenommen werden!

Formulare für Privatpersonen und Kommunen: 
Biomasse
Solar

Formulare für Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau (die Anträge müssen VOR dem Einbau eingereicht werden!):
Biomasse
Solar

Bei Fragen zur Förderung können Sie uns gerne anrufen: 06533-2580

Direkter Kontakt BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 433
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel.: 06196-908-625

Faxabruf:
- Richtlinien: 0221 - 303 121 91
- Antragsformular Solarkollektoranlage: 0221 - 303 121 92
- Antragsformular Biomasse-Feuerungsanlagen: 0221 - 303 121 93
- Antragsformular "Sonne in der Schule": 0221 - 303 121 95

weitere Informationen erhalten Sie unter 
www.bafa.de

Förderfähige Technologien

Biomasseanlagen:
- Pelletkessel
- wasserführende Pelletöfen
- Holzhackschnitzelkessel

Wichtig!
Der Kombikessel Pellet-Holz Thermodual TDA von SHT wird als Pelletkessel betrieben und erhält daher die Förderung für Pelletkessel!

Solarkollektoren:
- Kollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
- innovative Solarkollektoren (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)

Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt (Ausnahme: Der Förderantrag war vor dem 03. Mai 2010 beim BAFA eingegangen):
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoren, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
- luftgeführte Pelletöfen
- Scheitholzvergaserkessel

Eine Übersicht der geförderten Anlagen sowie die Förderbeträge finden Sie hier!

Antragsverfahren

Der Antrag muss nach Einbau der Anlage erfolgen.
Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft und den hydraulischem Abgleich der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

LUXEMBURG

Informationen zu Förderbeträgen, förderfähigen Anlagen sowie Anträgen erhalten Sie beim Emweltzenter Lëtzebuerg

     

Holzvergasser 1/2 m

Was ist Feinstaub?

Lesen Sie hier weitere Informationen 

Warum Pellets?

Zum Thema "Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe" erfahren Sie mehr u.a. hier
www.peakoil.de