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Die Haushaltssperre des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien ist aufgehoben. Ab dem 12. Juli 2010 nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Anträge entgegen.
Die neuen Antragsformulare können ab sofort heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die neuen Antragsformulare angenommen werden!
Formulare für Privatpersonen und Kommunen: Biomasse
Solar
Formulare für Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau (die Anträge müssen VOR dem Einbau eingereicht werden!):
Biomasse
Solar
Bei Fragen zur Förderung können Sie uns gerne anrufen: 06533-2580
Direkter Kontakt BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 433 Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Tel.: 06196-908-625
Faxabruf: - Richtlinien: 0221 - 303 121 91 - Antragsformular Solarkollektoranlage: 0221 - 303 121 92 - Antragsformular Biomasse-Feuerungsanlagen: 0221 - 303 121 93 - Antragsformular "Sonne in der Schule": 0221 - 303 121 95
weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de
Biomasseanlagen: - Pelletkessel - wasserführende Pelletöfen - Holzhackschnitzelkessel
Wichtig! Der Kombikessel Pellet-Holz Thermodual TDA von SHT wird als Pelletkessel betrieben und erhält daher die Förderung für Pelletkessel!
Solarkollektoren: - Kollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung - Solarkollektoren zur Kälteerzeugung - Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung - innovative Solarkollektoren (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt (Ausnahme: Der Förderantrag war vor dem 03. Mai 2010 beim BAFA eingegangen): - Anlagen, die in Neubauten errichtet werden - Solarkollektoren, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen - luftgeführte Pelletöfen - Scheitholzvergaserkessel
Eine Übersicht der geförderten Anlagen sowie die Förderbeträge finden Sie hier!
Der Antrag muss nach Einbau der Anlage erfolgen. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. - Bis einschließlich 03.05.2010 gestellte Anträge werden nach den bisherigen Förderkonditionen bewilligt.
- Anträge, die vom 04.05. bis 11.07.2010 gestellt wurden, müssen neu gestellt werden und werden nach der neuen Richtlinie bewertet.
- Bereits errichtet Anlagen, für die noch kein Förderantrag gestellt wurde, werden nur dann bewilligt, wenn sie nach der neuen Förderrichtlinie förderfähig sind.
- Antragsfristen für Anlagen, die länger als sechs Monate betriebsbereit sind und die nach der neuen Förderrichtlinie förderfähig sind, wurden verlängert.
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